Bauleitplanung

bauleitplanung / Bebauungspläne

Im Rahmen von Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen (Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch BauGB).

Die Bürgerbeteiligung erfolgt in zwei Stufen:
1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
2. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

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