Im Rahmen von Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu beteiligen (Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch BauGB).
Die Bürgerbeteiligung erfolgt in zwei Stufen:
1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
2. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Mehr zum Thema
- AKTUELLE OFFENLEGUNGEN - BEBAUUNGSPLÄNE IM VERFAHREN
Hier können Sie die Planunterlagen der aktuellen Bebauungspläne, die sich in der Offenlage befinden, einsehen.
Derzeit befinden sich keine Pläne in Offenlage. - RECHTSKRÄFTIGE BEBAUUNGSPLÄNE
- FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
ANSPRECHPARTNER