Schiedsmann und Ortsgericht

Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.

Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind:

  •         Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  •         Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  •         Sicherung des Nachlasses
  •         Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  •         Schätzungen


Breuna unterteilt sich in drei Ortsgerichte:



ORTSGERICHT BREUNA I

Das Ortsgericht Breuna I ist zuständig für die
Ortsteile Breuna und Rhöda.

Ortsgerichtsvorsteher:

Uwe Herrmann

Riesenweg 8

34479 Breuna

+49 5693 6181

+49 170 7137208

Sprechzeiten finden jeweils donnerstags in der Gemeindeverwaltung (Obergeschoss) von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher:

Ralf Hartmann

Riesenweg 20

34479 Breuna

+49 5693 7286


ORTSGERICHT BREUNA II 

Das Ortsgericht Breuna II ist zuständig für den
Ortsteil Wettesingen.

Ortsgerichtsvorsteher:

Georg Baake

Hohentorstraße 9

34479 Breuna-Wettesingen

+49 5641 4278



ORTSGERICHT BREUNA III

Das Ortsgericht Breuna III ist zuständig für die
Ortsteile Oberlistingen und Niederlistingen.

Ortsgerichtsvorsteher:

André Cöster

Brüderstraße 33

34479 Breuna-Oberlistingen

+49 5676 925174

schiedsmann für alle ortsteile

Die Schiedsmänner übernehmen ehrenamtlich die Aufgaben des Schiedsamts. Dieses wird von einer Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet.  Unser Schiedsmann wurde entsprechend über verschiedene Fortbildungen geschult und steht Ihnen mit seinem Wissen zu Rat zur Seite.

Michael Theisen

Susanne-Hamberg-Weg 9

34479 Breuna

+49 5693 991960

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 19.00 Uhr - 20.00 Uhr / oder Anrufbeantworter.

Stellvertretung:

Christina Zielinski

Am Ruhrpfad 1

34479 Breuna-Niederlistingen

+49 5676 920897