Aufhebung der Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Breuna


Die Gemeinde Breuna erhebt Straßenausbaubeiträge seit der Gebietsreform in den Jahren 1971/72.

Die entsprechenden Satzungen wurden im Laufe der Zeit aktualisiert und an die rechtlichen Entwicklungen angepasst.

Die Straßenausbaubeiträge werden von vielen Menschen als ungerecht angesehen und haben regelmäßig zu Diskussionen in der Bürgerschaft und den gemeindlichen Gremien geführt.

Bis in das Jahr 2018 hinein waren die Städte und Gemeinden durch die Gesetzgebung im Lande Hessen dazu verpflichtet, bei defizitärer Haushaltslage Straßenbeiträge zu erheben.

Im Juli 2021 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna, die Möglichkeiten der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen zu prüfen. In der Folge fand eine Bürgerversammlung zu dem Thema statt. Es folgten weitere Prüfungen, in welcher Form eine Bürgerentlastung stattfinden könnte. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wurde dabei eingeschaltet. Ergebnis war, dass bei Abweichungen von den Vorschriften und Verteilungsmaßstäben des Kommunalen Abgabengesetzes erhebliche rechtliche Risiken entstehen würden. Aus rechtlichen und praktikablen Gründen blieben dadurch im Grunde genommen nur 2 Alternativen, einerseits die Fortführung der bisherigen Veranlagung oder die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die dritte Möglichkeit, eine Einführung von regelmäßig wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, wird nur von wenigen Kommunen in Hessen angewendet und hat sich in der Praxis nicht bewährt.

Mit Beschluss vom 18.05.2022 wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna einstimmig festgelegt, bei verbesserter Haushaltslage eine Anpassung der Satzung mit dem Ziel der Bürgerentlastung anzustreben.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Breuna hat sich seit dem Jahre 2019 deutlich verbessert. Die Ergebnisse der Jahre von 2019 bis 2022 waren allesamt positiv. Das Haushaltsjahr 2023 wird auch mit einem Überschuss abgeschlossen werden können. Die mittelfristige Finanzplanung wird ebenfalls positive Ergebnisse ausweisen.

Aus finanzieller Sicht kann somit auf die weitere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet werden. Die Gemeindevertretung hat deshalb am 12.10.2023 nach gründlicher Abwägung mit großer Mehrheit die Straßenbeitragssatzung vom 09.10.2013 aufgehoben. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer bei Ausbau und Erneuerung von Straßen und Gehwegen keine Beiträge mehr zu leisten haben.