Hinterlassenschaften von Hunden


Für viele Hundehalter ist das Entfernen des Hundekots selbstverständlich. Leider gilt das jedoch nicht für alle.
Oft werden Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen oder Grünanlagen vorgefunden.
Die Hundehalterinnen und -halter kümmern sich vielfach nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere, und überlassen die Straßenreinigung den betroffenen Anwohnern oder den Mitarbeitern der Gemeinde.

Liegengebliebener Hundekot kann gefährliche Krankheitserreger enthalten.
Dadurch können sowohl Menschen als auch andere Tiere gefährdet werden.

Nach dem Abfallrecht gilt Hundekot als Abfall. Somit handeln Hundebesitzer, welche den Hundekot auf
öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen liegen lassen, ordnungswidrig. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die Ordnungsbehörde hierfür bis zu 250,00 € Bußgeld festsetzen.
Darüber hinaus sind die Kosten der Straßenreinigung zu tragen.

Hinweise auf Verursacher von Verschmutzungen durch Hundekot können auf Wunsch auch vertraulich an
die Gemeindeverwaltung Breuna oder die zuständige Ordnungsbehörde in Habichtswald unter der

+49 05606 599650

gerichtet werden.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und um Rücksichtnahme den Mitmenschen gegenüber.