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Zweite Verhandlungsrunde absolviert – Ergebnis nach wie vor offen

Der Arbeitskreis Energie der Bürgermeisterkreisversammlung für den Landkreis Kassel im Hessischen Städte- und Gemeindebund hat nach Auskunft von Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann gemeinsam mit dem Büro Becker, Büttner, Held (Berlin) in einer zweiten Runde mit den verbliebenen sieben Interessenten für die Stromkonzession verhandelt. Zwei weitere Interessenten haben sich aus betrieblichen Gründen aus dem Verfahren zurückgezogen.

Im Vorfeld sind von den Bewerbern verbindliche Angebote für den Abschluss von Konzessionsverträgen eingegangen. Nach einer ersten Sichtung lässt sich schon heute feststellen, dass die Regelungen dieser Verträge eine deutliche Verbesserung zugunsten der Kommunen im Hinblick auf den Musterkonzessionsvertrag des HSGB zeigen. Insofern hat sich bereits jetzt das gemeinsame Vorgehen der 24 Kommunen des Landkreises ausgezahlt.

In den jetzigen Verhandlungsgesprächen sind die Möglichkeiten einer Kooperation ausgiebig besprochen worden. Zusätzlich zum Modell, welches die Kommunen präferierten, haben viele Bewerber die Möglichkeit genutzt, weitere mögliche Modelle zu entwickeln und vorzustellen.

Auch diese Verhandlungsrunde lief unter dem Grundsatz eines ergebnisoffenen Verfahrens. Die Entscheidung, welchen Weg die Kommunen gehen werden, ist den Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen vorbehalten.

So unterschiedlich die Bewerber sind – die Palette reicht vom „großen Konzern“ bis zum kommunalen Stadtwerk – so unterschiedlich waren auch die vorgestellten denkbaren Kooperationen und deren zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten. Neben den wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Kriterien liegt den Bürgermeistern aber auch die regionalpolitische Auswirkung am Herzen. Entsprechende Kriterien, wie bspw. Ausbildungs- und Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und kommunaler Einfluss auf zukünftige Entscheidungen, sind in den Fragenkatalog an die Bewerber eingearbeitet worden.

Derzeit wird ein dritter Verfahrensbrief vorbereitet, dessen Ergebnis verbindliche Angebote für eine Kooperation sein werden. Danach wird mit einer abschließenden Empfehlung für die kommunalen Parlamente gerechnet.