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Gemeinde Breuna zahlt zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurück.

Gute Nachricht für Grundstückseigentümer in der Gemeinde Breuna. Wer nach dem 10. August 2000 einen Wasseranschluss gebaut hat  oder Reparaturen von der Gemeinde Breuna vornehmen ließ, bekommt jetzt einen Teil der mit der Rechnung erhobenen Mehrwert-steuer erstattet. Grundlage ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Danach ist auf Arbeiten an Wasseranschlüssen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % anzuwenden, weil Wasser als Lebensmittel gilt.
Die Differenz zur aktuell geltenden Umsatzsteuer von 19 % bzw. von 16 % bis zum 31. Dezember 2006 wird erstattet.
Bürgermeister Henkelmann weist darauf hin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass, soweit es der Gemeinde möglich ist, alle angefallenen Rechnungen geprüft und korrigiert werden. Betroffene sollten sich aber unabhängig davon an die Gemeindeverwaltung, Frau Cöster, Tel.: 05693/989829 wenden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich Maßnahmen am Trinkwasserhausanschluss betroffen sind. Der Verbrauch von Trinkwasser wird von jeher mit dem ermäßigten Steuersatz berechnet.
Maßnahmen an Kanalhausanschlüssen stehen mit diesem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht im Zusammenhang und sind von einer Erstattung nicht betroffen.