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Gedenkstein für Rasengrabflächen auf dem Friedhof Breuna

Seit Anfang des Jahres 2009 besteht auf dem Friedhof Breuna die Möglichkeit im Todesfall Sarg- und Urnenbeisetzungen in pflegearmen Rasenreihengrabstätten vorzunehmen. Seit dem wurden  vier Urnen in der Rasengrabfläche beigesetzt. In Erinnerung an die Verstorbenen, wird ein zentraler Gedenkstein mit Angaben über Name, Geburtsname, Vorname, Geburts- und Sterbejahr der dort Bestatteten zur Aufstellung kommen. „Aus mehreren Entwürfen für einen Gedenkstein fiel die Entscheidung der Friedhofskommission  Breuna auf den zweiteiligen Gedenkstein mit offenem Kreuz“, so Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann, der weiter betont, dass mittlerweile der Gemeindevorstand der Gemeinde  Breuna den Auftrag zur Fertigung und Aufstellung des Steins einem Steinmetzbetrieb aus Bad Arolsen erteilt hat. Je nach Lieferungs- und Bearbeitungszeit des Steins sowie den Witterungsverhältnissen in den kommenden Monaten wird die Aufstellung des Gedenksteins Anfang 2010 erfolgen.


An dieser Stelle möchte die Friedhofsverwaltung Breuna nochmals über die auf den gemeindlichen Friedhöfen zur Verfügung stehenden Grabarten und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten informieren. Nach erfolgter Beurkundung des eingetretenen Sterbefalls beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt müssen die Angehörigen unter Vorlage der standesamtlichen Bescheinigung „Sterbefallbescheinigung“ oder „Bescheinigung über Beurkundung eines Sterbefall“ bei der Friedhofsverwaltung Breuna die Bestattung auf einen der gemeindlichen Friedhöfe anzeigen und bei Neuerwerb einer Grabstelle einen Antrag für eine der nachstehend aufgeführten Grabarten stellen.
Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Breuna stehen Urnenreihen-, Reihen- und Wahlgräber für Bestattungen zur Verfügung.
Rasengräber (pflegearme Gräber) sind auf den Friedhöfen Breuna und Oberlistingen vorhanden. Auf den Friedhöfen Wettesingen und Niederlistingen sollen ebenfalls solche ausgewiesen werden.

Laut gültiger Friedhofssatzung und Gebührenordnung der Gemeinde Breuna werden die Grabstätten auf allen Grabfeldern - Urnen- Reihen und Wahlgrabstätten - der Reihe nach vergeben,  Auswahlmöglichkeit  an  Ort  und  Platz  besteht  nicht, auch  nicht  bei  Wahlgräbern. 

 

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die einzelnen Bestattungsmöglichkeiten:

 

Urnengrab: Beisetzung einer Urne mit  30 Jahren  Ruhefrist für diese Urne.
Nutzungszeit 30 Jahre – Es ist keine Verlängerung der Nutzungszeit
und keine zweite Urnenbeisetzung möglich. Größe für die Einfassung
des Urnengrabes 80 cm  x 80 cm, Kosten 216 €.

Reihengrab: Beisetzung eines Sarges. Ruhefrist für Verstorbene: 30 Jahre.
Nutzungszeit: 30 Jahre – Es ist keine Verlängerung der Nutzungszeit
und keine weitere Bestattung auf der Grabstätte möglich. Die Größe
für die Einfassung eines Reihengrabes ist 80 cm x 200 cm, Kosten 324 €.  

Wahlgrab: Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder Mehrstellengrab
erworben werden. Pro  Grabstelle   können  eine Sarg- und eine
Urnenbesetzung oder zwei Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Ruhe-
frist für jeden in dieser Grabstelle beigesetzten Verstorbenen/Urne
beträgt 30 Jahre. Die Nutzungszeit beträgt 40 Jahre ab Erwerb der
Grabstelle und verlängert sich nach Ablauf der Nutzungsfrist um die
Zeit bis zum Ablauf der 30 jährigen Ruhefrist für den/die Verstorbenen
Die Größe für die Einfassung eines Einzelwahlgrabes ist 80 cm x
200 cm, die  eines  Doppelwahlgrabes 200 cm x 200 cm,  Kosten pro
Grabstelle 432 €.  Die Kosten der Verlängerung pro Grabstelle und
Jahr sind z.Zt. 25 €. Die Kosten für Verlängerung eines Doppel-
grabes betragen 50 €. 

Rasenurnengrab: Beisetzung einer Urne mit 30 Jahren Ruhefrist für diese Urne. Es ist
keine zweite Urnenbeisetzung möglich. Die jeweilige Fläche kann
nicht  bepflanzt werden. Das Niederlegen von Blumengebinden bzw.
Blumenschalen ist nicht möglich. Kosten 373 €.

Rasensarggrab: Beisetzung eines Sarges mit 30 Jahren Ruhefrist für Verstorbene(n).
Es ist keine weitere Beisetzung in Form einer Urne möglich. Die je-
weilige Fläche kann nicht bepflanzt werden. Das Niederlegen von
Blumengebinden  bzw.  Blumenschalen ist nicht möglich. Kosten 565 €.
Grabflächen mit zusätzlichen Gestaltungsrichtlinien: Auf dem Friedhof Breuna sind Reihen- und Wahlgrabstätten mit zusätzlichen Gestaltungsrichtlinien vorhanden.  Kosten für diese
Grabstätten siehe oben. Auf diesen Grabstätten sind keine Grabeinfassungen zulässig. Die Grabfläche ist ebenerdig anzulegen. Für die Grabmale gelten besondere Vorschriften, worüber die
Friedhofsverwaltung Auskunft erteilt.