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Förderung privater Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Breuna und Rhöda in Anspruch nehmen - Anträge bis spätestens 30.09.2010 stellen!

Die Dorferneuerung in den Ortsteilen Breuna und Rhöda geht in den Schlussspurt. Dies gilt nicht nur für die kommunalen Projekte sondern auch für private Antragsteller. Die entsprechenden Anträge sind bis zum 30.09.2010 beim Amt für den ländlichen Raum (Landratsamt Hofgeismar) zu stellen. Die Maßnahmen müssen dann bis spätestens zum 15.10.2011 abgeschlossen und abgerechnet werden.
Bürgermeister Henkelmann weist alle möglichen Antragsteller auf diese gute Chance hin und bittet, die Fördermöglichkeiten für sich zu prüfen und in Anspruch zu nehmen: „Denn nur eine hohe Anzahl von privaten Förderprojekten in unseren Dörfern kann zu einer gelungenen Dorferneuerung beitragen. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, hiermit auch die historische Bausubstanz in Breuna und Rhöda zu erhalten“.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass der Zuschusshöchstbetrag je Fördermaßnahme auf 30.000,- € angehoben wurde. Gefördert werden Sanierungen oder Umnutzungen an erhaltenswerten Gebäuden mit einer Förderquote von 30%. Außerdem können gefördert werden: Betriebsgründungen- oder Erweiterungen, Schaffung von Arbeitsplätzen,  Schaffung von Wohnraum.
Bitte nehmen Sie die angebotenen Möglichkeiten wahr und wenden Sie sich an Harald Braune vom Amt für den ländlichen Raum in Hofgeismar, Tel. 05671/80012414, Ralf Hartmann vom gemeindlichen Bauamt, Tel. 05693/989813 oder direkt an das Fachbüro für Beratung, Büro Roller Architekten, Kassel, Oliver Mann, Tel. 0561/6028560.
Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot und wenden Sie sich mit Fragen bezüglich Förderungsmöglichkeiten, Gestalt und Durchführung einer baulichen Maßnahme, Kosten des Bauvorhabens usw. an die angeführten Ansprechpartner.
Anträge zur Förderung sollten so früh wie möglich gestellt werden! Mit der Durchführung darf erst nach schriftlicher Bewilligung der Förderung begonnen werden!
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der bewilligten Maßnahme und nach Vorlage der bezahlten Rechnungen.