Inhalt:
Bericht von der 32. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna in der Legislaturperiode 2006 bis 2011
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Gerhard Koch, hatte mit Einladung vom 27.01.2011 die Gemeindevertretung zu der ersten Sitzung im Jahr 2011 für den
08. Februar 2011, 20.00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus nach Breuna eingeladen. Der Einladung waren 13 (von 14) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der
SPD-Fraktion und 9 (von 9) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der
CDU-Fraktion gefolgt. Vom Gemeindevorstand waren 3 Mitglieder (von 7) anwesend.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und fragte, ob gegen Inhalt, Form und Frist der Tagesordnung Einwände bestehen. Dies war nicht Fall, somit war die Gemeindevertretung beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 1: Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm der Gemeinde Breuna für den Planungszeitraum 2010 – 2014
Tagesordnungspunkt 2: Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Stellenplan und Anlagen der Gemeinde Breuna für das Haushaltsjahr 2011
Diese beiden Punkte ließ Gerhard Koch gemeinsam behandeln. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Andreas Schicker, ergriff zunächst das Wort. Er berichtete aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Schicker erklärte, dass man im Ausschuss das Zahlenwerk intensiv behandelt habe. Der Haushaltsplan schließe mit einem Überschuss im Ergebnishaushalt von knapp 132.000 Euro ab. Die Erträge belaufen sich auf 6.029.000 Euro, dem stehen Aufwendungen in Höhe von 5,899 Millionen Euro gegenüber. Schicker erklärte weiter, dass im Jahre 2011 nur geringe Investitionen geplant seien, da die Gemeinde Breuna in den vergangenen Jahren sehr große Investitionen im Bereich Abwasser, Wasser und Straßenbau getätigt habe. Ferner habe man in die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude insbesondere im Jahre 2010 zahlreiche Mittel investiert, sodass in den nächsten Jahren geringere Investitionen anstehen würden. Für 2012 seien zwei Straßenbaumaßnahmen in Wettesingen und Breuna sowie die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Breuna geplant. In den Jahren danach würden sich die Investitionen weiter reduzieren. Bis auf die Erhöhung der Gewerbesteuer solle es nicht zur Anhebung von Steuern und Abgaben kommen. Andreas Schicker erklärte, dass der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig bei 2 Enthaltungen empfehle, sowohl das Investitionsprogramm als auch Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Stellenplan für das Jahr 2011 anzunehmen.
Für die CDU-Fraktion erklärte Friedhelm Becker, dass man dem Investitionsprogramm Zustimmung geben werde, da insbesondere keine großen Projekte anstehen würden. Sollte dies der Fall sein, so sei man so flexibel, diese noch in künftige Investitionsprogramme aufzunehmen. Becker erklärte ferner, dass der Haushalt 2011 mit einem Überschuss von über 130.000 Euro abschließe. Er erklärte die Verbesserungen bei den Einnahmen damit, dass insbesondere die Vermarktung des Hiddeser Feldes Spielraum ergebe und für das Haushaltsergebnis positiv sei. Zur geplanten Erhöhung der Gewerbesteuer erklärte er, dass Personenunternehmen die Erhöhung mit der Einkommenssteuer verrechnen könnten. Der Unterschied sei jedoch, dass die Gewerbesteuer dann in der Gemeinde bleiben würde. Zu dem Produkt Jugendarbeit merkte er an, dass seine Fraktion eine andere Lösung favorisiert habe, wünschte aber der neuen Jugendarbeiterin viel Erfolg bei ihrem Start in der Gemeinde Breuna. Ferner teilte er mit, dass die Entwicklung der Märchenlandtherme erfolgreich sei. Abschließend erklärte Friedhelm Becker, dass seine Fraktion dem Haushalt zustimmen werde, wenn ein Ausbildungsplatz im Bereich des Schwimmbades ab Sommer 2011 eingerichtet werde.
Danach ergriff Reiner Merkel für die SPD-Fraktion das Wort. Merkel merkte ebenfalls an, das es sehr erfreulich sei, dass die Gemeinde Breuna einen ausgeglichenen Haushalt beschließen könne. Dies gelinge im Landkreis Kassel aber auch im Lande Hessen nur ganz wenigen Kommunen. Bedauerlich sei allerdings, dass das Land Hessen die Schlüsselzuweisung erheblich zurück gefahren habe. Mit einer Kürzung der Schlüsselmasse um 360 Millionen Euro liege man damit auf dem Niveau des Jahres 1999, während man auf der Ausgabenseite im Jahre 2011 sei. Dennoch sei erfreulich, dass der Haushalt 2011 keine Kredite benötige, da viele große Investitionen bereits abgeschlossen seien. Ferner lobte er die energetische Sanierung. Hier seien Investitionen getätigt worden, die von Weitsicht geprägt seien, da man langfristig Energiekosten spare. Nicht unerwähnt lassen wollte Merkel, dass die Wirtschaftlichkeit der Märchenlandtherme im Jahre 2011 weiter verbessert werden solle. Zum Schluss kündigte er einen Antrag an, in dem der Gemeindevorstand aufgefordert werden soll, zu überprüfen, ob die Abwassergebühren im Jahre 2012 gesenkt werden könnten, da derzeit ein Überschuss im Bereich der Abwassergebühren erwirtschaftet werde, der zwar einer Gebührenausgleichsrücklage zugeführt würde und die nur dem Ausgleich dieses Gebührenhaushaltes diene.
Für die Ortsbeiräte Wettesingen, Oberlistingen und Niederlistingen erklärten die Ortsvorsteher Friedbert Kanne, Frank Trampedach und Friedhelm Becker, dass die Ortsbeiräte das Zahlenwerk behandelt und jeweils positiv zur Kenntnis genommen hätten.
Für den Gemeindevorstand erklärte Bürgermeister Henkelmann zum Antrag der CDU-Fraktion, dass er empfehle, dass der Gemeindevorstand prüfen solle, ob ein neuer Ausbildungsplatz zum Jahre 2011 überhaupt möglich sei, da der bisherige Schwimmmeister in Altersteilzeit gehe und im Moment nicht absehbar sei, wie die Stelle dann neu besetzt werde. Eventuell könne die Besetzung auch 1 Jahr später erfolgen. Damit erklärte sich Fraktionsvorsitzender Friedhelm Becker einverstanden. Darüber hinaus erklärte er, dass er sich dem SPD-Antrag zur Überprüfung der Abwassergebühren anschließen werde und es sich deshalb um einen gemeinsamen Antrag handele. Bei der Schlussabstimmung sprach sich die Gemeindevertretung einstimmig für das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2010 bis 2014 aus. Ferner beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, mit den beiden Zusatzanträgen zum Haushalt, Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan für das Jahr 2011.
Tagesordnungspunkt 3: Bericht über die wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde Breuna nach § 121 Abs. 7 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärte Vorsitzender Andreas Schicker, dass gemäß § 121 Abs. 7 HGO die Gemeinde mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen habe, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des Abs. 1 erfülle.
Der Absatz 1 lautet: Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn
1. der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt
2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit bei der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und
3. ob der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Soweit Tätigkeiten vor dem 1. April 2004 ausgeübt wurden, sind sie ohne die in Satz 1 Nr. 3 genannten Einschränkungen zulässig.
Der Gemeindevorstand sehe als wirtschaftliche Betätigung im Sinne der HGO alle Tätigkeiten an, für die sie beim Finanzamt „Betriebe gewerblicher Art“ angemeldet habe und entsprechende Steuererklärungen abgebe. Dies seien zum Stand 01.01.2011 folgende Betriebe:
1. Wasserversorgung
2. Betrieb Märchenlandtherme Breuna
3. Vermietung Gemeindegaststätte
4. Bewirtschaftung Gemeindewald
5. Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen.
Für die Betriebe seien die Voraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 1 – 3 erfüllt, wobei die Prüfung, ob der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann, entfalle, da die Betriebe sämtlich bereits vor dem 01.04.2004 bestanden hätten. Den Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen sehe der Gemeindevorstand nicht als wirtschaftliche Betätigung im Sinne der HGO. Hier finde nach Auffassung des Gemeindevorstandes lediglich eine Vermögensverwaltung statt. Ohne eine Verpachtung der Flächen könnte kein privater Dritter die Anlagen betreiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung, dies so zur Kenntnis zu nehmen.
Ohne Aussprache beschloss die Gemeindevertretung, die Vorlage des Gemeindevorstands zur Kenntnis zu nehmen. Die Gemeindevertretung beschließt, die wirtschaftliche Betätigung in der bisherigen Form weiter zu führen. Den Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf Dächern gemeindeeigener Gebäude sieht die Gemeindevertretung als Vermögensverwaltung und nicht als wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 121 HGO.
Tagesordnungspunkt 4: Wahl einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen in das Ortsgericht Breuna I
Der Ortsgerichtsschöffe Karl-Heinz Baake hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2010 gegenüber dem Präsidenten des Amtsgerichts Kassel erklärt, dass er sein Amt als Ortsgerichtsschöffe zum 31. Dezember 2010 niederlegen möchte. Da das Amtsgericht diesem Wunsch entsprechen wird, ist die Gemeinde Breuna gebeten worden, eine neue Ortsgerichtsschöffin oder einen neuen Ortsgerichtsschöffen zu wählen und dem Amtsgericht zur Ernennung vorzuschlagen. Der Gemeindevorstand schlug daher vor, Herrn Jörg Hensel zu wählen. Ohne Aussprache beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, Herrn Jörg
Hensel, Rhödaer Straße 13, in Breuna, zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht
Breuna I zu wählen.
Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb von 4 Genossenschaftsanteilen an der Nahwärmegenossenschaft Wettesingen
Andreas Schicker gab die Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses bekannt. Danach befindet sich die Nahwärmegenossenschaft Wettesingen in der Planungsphase, das Gebiet des Ortsteiles Wettesingen mit Nahwärme zu versorgen. Der Anschluss an das zukünftige Nahwärmenetz sei nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Grundstückseigentümer sich mit einem Genossenschaftsanteil pro anzuschließendes Gebäude an der Genossenschaft beteiligen. Der Gemeindevorstand plane, folgende gemeindeigenen Gebäude an das Nahwärmenetz anzuschließen, um mittelfristig Energiekosten zu sparen:
1. Feuerwehrhaus
2. Gaststätte „Zum Alten Rathaus“
3. Mehrzweckhalle
4. Wohngebäude „Alte Schule“
Somit seien 4 Genossenschaftsanteile zu erwerben. Die Anteile sollen auf 3.000 Euro je Anteil sich belaufen. Mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile wird die Gemeinde wirtschaftlich im Sinne des § 121 HGO tätig. Dabei werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Neubeginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch die Gemeinde Breuna nicht vollständig erfüllt. Es könnte aus diesem Grund dazu kommen, dass die Kommunalaufsicht den Erwerb der Genossenschaftsanteile beanstandet und eine Rückabwicklung bzw. den Verkauf der Anteile fordert. Dagegen sprechen jedoch nach einem Gespräch des Bürgermeisters mit der Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises Kassel folgende Punkte:
à Ohne den Erwerb der Genossenschaftsanteile würde die Gemeinde Breuna keine Anschlussmöglichkeit für ihre gemeindeeigenen Gebäude an das Nahwärmenetz erhalten. Die Beteiligung diene daher auch der Deckung des Eigenbedarfs.
à Mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile durch die Gemeinde Breuna werde das öffentliche Interesse an der Nahwärmeversorgung und somit am Klimaschutz bekundet. Dies stelle einen erheblichen Werbeeffekt für das Projekt dar. Der öffentliche Zweck der Betätigung sei dadurch in jedem Fall gerechtfertigt.
à Darüber hinaus seien 4 Anteile der Gemeinde Breuna nur marginal.
Wichtig sei jedoch, dass die Nahwärmegenossenschaft Wettesingen Haftungsregeln schaffe, die gewährleisten, dass das Haftungsrisiko auf die Höhe der Genossenschaftsanteile begrenzt sei. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, 4 Genossenschaftsanteile im Wert von 3.000 Euro je Anteil bei der Nahwärmegenossenschaft zu erwerben. Die Mittel sollen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Ferner beschließt die Gemeindevertretung, dass die Nahwärmegenossenschaft sicher stellt, dass die Haftung auch auf die Genossenschaftsanteile beschränkt wird.
Tagesordnungspunkt 6: Anfragen, Auskünfte, Mitteilungen
Hier gab es einige Empfehlungen.
Tagesordnungspunkt 7: Grundstücksangelegenheiten; hier: Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Breuna, Flur 31, Flurstück 100/3 (Gewerbegebiet „Hinterm Braunsberg“)
In nicht öffentlicher Sitzung beschließt die Gemeindevertretung den Grundstücksverkauf an die Firma Kamm Grundbesitz GmbH, Warburg, einstimmig.
Tagesordnungspunkt 8: Grundstücksangelegenheiten; hier: Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von Teilen des Grundstücks Gemarkung Wolfhagen, Flur 12, Flurstück 3/21 (Gewerbegebiet „Hiddeser Feld“)
Die Gemeindevertretung beschließt in nicht öffentlicher Sitzung den Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wolfhagen, Flur 12, Flurstück 3/21 (Hiddeser Feld) in Größe von ca. 25.000 m² an die Firma Esssys, Deutschland, durch die Hessische Landgesellschaft einstimmig.
Zu Schluss der Sitzung bedankte sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Gerhard Koch, bei allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern für das gute Miteinander in der zu Ende gehenden Legislaturperiode.
Abschließend bedankte sich Gemeindevertreter Manfred Wandrey bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung. Er erklärte, dass er 39 Jahre der Gemeindevertretung angehört habe und der letzte Gemeindevertreter sei, der seit der Gebietsreform im Jahre 1972 dem Gremium angehöre. Er wünschte allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern für die Zukunft alles Gute.