Inhalt:
Bericht von der 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna in der Legislaturperiode 2011 bis 2016 am 18.08.2011 im Dorfgemeinschaftshaus Niederlistingen
Zu der mit Einladung vom 27. Juli 2011 einberufenen Sitzung der Gemeindevertretung Breuna waren 17 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie 3 Mitglieder des Gemeindevorstands anwesend. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Gerhard Koch, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass es keine Einwände und Bedenken gegen Form, Inhalt und Frist der Tagesordnung gebe und die Gemeindevertretung somit beschlussfähig sei. Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Breuna vom 20. November 1990 über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Breuna
Tagesordnungspunkt 1: Beratung und Beschlussfassung über den Finanzbericht für den Zeitraum 01.01.2011 bis 30.06.2011 (II. Quartal)
Mit dem Finanzbericht für das II. Quartal hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung beschäftigt. Andreas Schicker erklärte, dass die Finanzentwicklung der Gemeinde Breuna auch im II. Quartal positiv sei und alle Erträge leicht über den Erwartungen der Haushaltsplanung liegen würden. Es sei davon auszugehen, dass die geplanten Haushaltsansätze zum Jahresabschluss erreicht oder leicht übertroffen würden. Die Entwicklung sei als positiv zu bezeichnen. Ferner erklärte er, dass die Personalausgaben zum Jahresende auskömmlich seien, insgesamt stelle sich die Entwicklung bei den Aufwendungen als sehr gut dar und liege weitestgehend im Bereich der Haushaltsansätze. Das Jahresergebnis werde voraussichtlich leicht über dem geplanten liegen und im positiven Bereich abschließen. Die Gemeindevertretung nahm sodann den Finanzbericht für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Planung für den Um- und Ausbau des Feuerwehrgerätehauses Breuna
Mit diesem Tagesordnungspunkt hatte sich der Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Umwelt in seiner Sitzung beschäftigt. Ausschussvorsitzender Friedbert Kanne erklärte für den Ausschuss, dass der Um- und Ausbau des Gerätehauses in Breuna bereits am 31. Januar 2007 durch die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen worden sei. In erster Linie war damals vorgesehen, in Richtung Wolfhager Straße einen Anbau mit zusätzlichen Räumen im Erd- und Dachgeschoss zu erstellen. Die Kostenschätzung belief sich damals auf ca. 350.000 Euro. Für diese Maßnahme wurde eine Landeszuwendung in Höhe von 43.200 Euro in Aussicht gestellt. Mittlerweile habe man auf Anregung der Feuerwehr, mit der auch die ursprüngliche Planung abgestimmt worden war, eine neue Variante des Aus- und Umbaus geprüft. Die neue Variante sehe vor, den Anbau einer neuen Fahrzeughalle mit 3 Stellplätzen mit direkter Ausfahrt zur Wolfhager Straße zu errichten. Auf den Ausbau des Obergeschosses solle verzichtet werden. Die vorhandene Fahrzeughalle solle zu Umkleide- und Lagerräumen sowie Werkstatt umgestaltet werden. Außerdem seien noch Sanierungsarbeiten im Bestand, u. a. neue Fenster und eine neue Heizung vorgesehen. Zurzeit gebe es keine separaten Umkleideräume, was von der Aufsicht schon mehrfach beanstandet worden sei. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme belaufe sich auf ca. 409.000 Euro. Für die neue Variante erhalte man wegen des Neubaus der Fahrzeughalle einen höheren Zuschuss durch das Land Hessen. Dieser belaufe sich auf ca. 88.200 Euro. Bei der Kostenschätzung für die ursprüngliche Variante sei zu berücksichtigen, dass die Planung bereits 4 ½ Jahre alt sei und durch die Baukostensteigerungen in dieser Zeit man die Bausumme mittlerweile im Bereich der Kosten für die neue Variante sehen müsse. Durch die erhöhte Förderung der neuen Variante würde der von der Gemeinde Breuna zu tragende Eigenanteil um ca. 45.000 Euro sinken. Da die Kostenschätzung für die Erweiterung aktuell sei und im nächsten Jahr gebaut werden könne, sei man im Bereich der Kosten auf der sicheren Seite. An der Aussprache zu diesem Tagesordnungs-punkt beteiligten sich Gustav Uloth für die CDU-Fraktion und Stefan Raabe für die SPD-Fraktion. Beide begrüßten ausdrücklich die Über-arbeitung der Planung für den Um- und Ausbau des Feuerwehr-gerätehauses Breuna und zeigten sich erfreut, dass im nächsten Jahr gebaut werden könne. Sodann beschloss die Gemeindevertretung den Um- und Ausbau des Feuerwehrgerätehauses Breuna in der geänderten Planung des Architekturbüros Klaus Langlotz, Grebenstein, mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 409.000 Euro in Abänderung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 31.01.2007 einstimmig.
Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Bodenbevorratungsvertrages (BBV) mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG);
hier: Gewerbe- und Logistikpark A 44 - Hiddeser Feld
Hierzu hatte der Haupt- und Finanzausschuss getagt. Vorsitzender
Andreas Schicker erklärte, dass mit Ablauf des Jahres 2011 der Vertrag mit der Hessischen Landgesellschaft die Bodenbevorratung im Hiddeser Feld ende. Seitens der HLG wird ein Anschlussvertrag favorisiert und empfohlen. Auch der Arbeitskreis Hiddeser Feld, ein Zusammenschluss aus Wolfhager und Breunaer Kommunalpolitikern, befürwortet eine Verlängerung des Vertrages. Als Laufzeit empfiehlt die Hessische Landgesellschaft 10 Jahre. Schicker erklärte nochmals die Fakten, die es zu berücksichtigen gelte. Der beschlossene Kaufpreis liege derzeit bei 29,50 €/m² Fläche. Derzeit habe man noch verwertbares Bauland in Größenordnung von 190.855 m². Zudem gebe es noch Acker- und Bauerwartungsland in Größenordnung von 116.775 m² und Ausgleichs- und Wegeflächen in Größenordnung von 159.654 m². Insgesamt seien bis zum 30.06.2011 16.293.136,63 € verausgabt worden. Dem stünden Einnahmen gegenüber in Höhe von 11.181.153,19 Euro. Die Differenz betrage somit 5.111.983,44 Euro. Er erklärte, dass allein das noch verwertbare Bauland in Größenordnung von 190.855 m² zu einem Preis von 29,50 €/m² einen Wert in Höhe von 5.630.222,50 Euro darstelle. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung, der Verlängerung der Bodenbevorratung zuzustimmen. Nach kurzer Aussprache beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, den Bodenbevorratungsvertrag im Hiddeser Feld mit der Hessischen Landgesellschaft um 10 Jahre zu verlängern.
Tagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsordnung sowie der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Breuna
Mit diesem Tagesordnungspunkt hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss mehrfach beschäftigt. Vorausgegangen zu dieser Beschlussfassung war das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsjahr 2009. Darin hatte sich die Gemeindevertretung verpflichtet, die Friedhofsgebühren anzupassen, da eine sehr hohe Unterdeckung im Bereich der Friedhofsgebühren vorhanden ist. Zur Umsetzung des Beschlusses hatte der Gemeindevorstand das Büro IKH aus Helsa beauftragt, eine Gebührenkalkulation durchzuführen und eine Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung zu erarbeiten. Die Gebührenkalkulation wurde im Laufe des Jahres 2010 erarbeitet und dem Haupt- und Finanzausschuss zu einer ersten Beratung im Dezember 2010 vorgelegt. Danach wurde durch das Büro IKH ein Entwurf der Neufassung der Friedhofsordnung und der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vorbereitet. Andreas Schicker erklärte, dass die beiden Entwürfe in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanz-ausschusses intensiv durchgesprochen worden seien. Insbesondere erhöhen sich die Gebühren für die Grabnutzungen auf den Friedhöfen. So kostet ein Sargreihengrab nunmehr 865,00 Euro, ein Einzelwahl-grab 865,00 Euro, für jede weitere Grabstelle in einem Wahlgrab sind 745,00 Euro zu zahlen. Für eine Urnengrabstätte sollen künftig 790,00 Euro erhoben werden. Für eine pflegearme Rasengrabstätte sind folgende Gebühren zu entrichten: Für ein Urnengrab 1.400,00 Euro und für ein Sarggrab 1.995,00 Euro. Die Nutzungsdauer wird auf 25 Jahre bei allen Grabarten begrenzt, wobei Wahlgrabstätten erneut erworben werden können. Die Satzung soll nach Auskunft von Andreas Schicker mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft treten. Nach kurzer Diskussion wurden die beiden Ordnungen ebenfalls einstimmig beschlossen.
Hiermit hatte sich der Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales befasst. Die Vorsitzende, Renate Seewald, erklärte, dass man sich im Ausschuss aufgrund einer Vorlage der Verwaltung intensiv mit den Benutzungsgebühren für die Kindergärten beschäftigt habe. So sei im Durchschnitt der letzten 3 Jahre jeder Kindergarten-platz durch die Gemeinde mit ca. 2.840 Euro im Jahr gefördert worden. In den vergangenen Jahren seien damit erhebliche Defizite aufgelaufen. Diese beliefen sich im Kindergarten Breuna in 2008 auf minus 134.481,81 Euro, in 2009 auf minus 134.815,73 Euro, in 2010 auf minus 112.320,87. In Oberlistingen seien dies in 2008 minus 104.485,15 Euro gewesen, in 2009 minus 141.639,13 Euro und in 2010 minus 138.120,62 Euro. Ferner hätten die Zuschüsse für den Evangelischen Kindergarten in Wettesingen im Jahre 2008 72.130,50 Euro betragen, in 2009 94.496,71 Euro und in 2010 96.052,98 Euro. Um das immer größer werdende Defizit im Kindergarten einigermaßen im Griff zu behalten, empfehle man, die Benutzungsgebühren von derzeit 100 Euro auf 115 Euro im Monat bei halbtäglicher Benutzung zu erhöhen. Die Benutzungsgebühren pro Kind in der Familiengruppe sollen vormittags von 100 Euro auf 115 Euro und nachmittags von 50 Euro auf 65 Euro und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 80 Euro erhöht werden. Für die Ganztagsbetreuung in der Familiengruppe sollen die Gebühren von 150 Euro auf 165 Euro angehoben werden. Für die CDU-Fraktion erklärte dessen Fraktionsvorsitzender Friedhelm Becker, dass man gänzlich auf eine Gebührenerhöhung verzichten solle, da man damit Eltern treffen werde und man eigentlich das Ziel habe, aufgrund des demo-grafischen Wandels Eltern mit Kindern in die Gemeinde zu werben. Für die SPD-Fraktion erklärte deren Vorsitzende, Marlies Weymann-Flörke, dass Qualität durchaus auch seinen Preis habe und man dass sich immer weiter auftuende Defizite im Auge behalten müsse. Dies gelte im Übrigen für alle Bereiche der Gemeinde. Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann erklärte in der Debatte, dass man mit den Mehreinnahmen in Höhe von ca. 16.000 Euro nicht das Defizit abfange, sondern dieses Geld wiederum in einen verbesserten Personalschlüssel für das Personal ausgebe, was man unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschlossen werden solle. Nach kurzer weiterer Diskussion beschloss die Gemeindevertretung mit 13 Ja- Stimmen bei 4 Nein-Stimmen die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Breuna entsprechend der Vorlage der Verwaltung anzupassen mit der Änderung, dass die Nachmittagsgebühren der Familiengruppe statt auf 80 Euro nur auf 65 Euro angehoben werden.
Tagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlussfassung über den Personalschlüssel für die Kindergärten der Gemeinde Breuna
Mit diesem Tagesordnungspunkt hatte sich ebenfalls der Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales beschäftigt. Für den Ausschuss erklärte deren Vorsitzende, Renate Seewald, dass die Gemeinde Breuna die Mindestverordnung seit September 2010 anwende. Der Personalschlüssel in der Kindergartengruppe (Kinder ab 3 Jahre bis zur Einschulung) betrage seitdem 1,75 Fachkräfte und in der alters-übergreifenden Gruppe 2,0 Fachkräfte. Nach Rücksprache mit den Leiterinnen und auf Vorschlag des Gemeindevorstandes sollen ab August 2011 zusätzlich 5 Wochenstunden für Leitungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden, da sich gezeigt habe, dass der Aufwand durch die Betreuung von unter Dreijährigen und Schulkindern bis 14 Jahren in einer Gruppe erhöht sei. Ferner seien Arbeiten im Bezug auf den Bildungs- und Erziehungsplan hinzugekommen. Die Personal-kosten steigen nach Berechnung der Verwaltung dabei um ca. 16.000 Euro im Jahr, wenn die Wochenstunden entsprechend des Vorschlages erhöht werden. Nach kurzer Aussprache zwischen den beiden Fraktionen beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres den Personalschlüssel für die Kindergärten der Gemeinde Breuna um 5 Stunden pro Woche pro Einrichtung zuzüglich zu den Stunden nach der Mindestverordnung des Landes Hessen (MVO) zu erhöhen.
Tagesordnungspunkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Betreuung "Unter 2-Jähriger" in den Kindergärten der Gemeinde Breuna
Im Evangelischen Kindergarten „Arche Noah“ in Wettesingen gab es bislang drei Anfragen für die Betreuung unter 2-jähriger Kinder. Mit dem Tagesordnungspunkt hat sich ebenfalls der Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales beschäftigt. Bisher werden in keinem Kindengarten in der Gemeinde Breuna unter 2-jährige Kinder betreut. Die Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport, Kultur und Soziales, Renate Seewald, erklärte, in einer altersübergreifenden Gruppe (Krippe/Hort 0 – 6 Jahre) dürfen laut Mindestverordnung max. 15 Kinder bis zum Schuleintritt, davon in der Regel nicht mehr als 7 Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr betreut werden. Der Fachkräfteschlüssel liege dabei bei 1,75. In der Diskussion im Ausschuss habe sich ergeben, dass, bevor man über die Einrichtung einer solchen Gruppe entscheide, zunächst der Bedarf für die gesamte Gemeinde ermittelt werden solle, darüber ein Konzept des Kindergartens Arche Noah vorgelegt werden müsse und die zusätzlichen Kosten für die Errichtung einer solchen Gruppe ermittelt werden sollten. Erst danach könne die Gemeindevertretung über die Einführung der Betreuung unter 2-jähriger Kinder erneut beraten. Evtl. wäre dabei die Festsetzung einer Mindestanzahl von Anmeldungen sinnvoll. Darüber hinaus müsse die entsprechende Gebühr festgelegt werden. Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Sport, Kultur und Soziales beschloss die Gemeindevertretung sodann einstimmig: Bevor über die Aufnahme von unter 2-jährigen Kindern in einer Kindergartengruppe in einem der Kindergärten der Gemeinde Breuna entschieden werde, ist Folgendes zu veranlassen:
1. Es ist der Bedarf für die gesamte Gemeinde zu ermitteln.
2. Es ist eine Konzeption des Kindergartens vorzulegen.
3. Es müssen zusätzliche Kosten für die Einrichtung einer solchen Gruppe ermittelt werden.
Tagesordnungspunkt 8: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Badeordnung für die Märchenlandtherme Breuna
Mit diesem Tagesordnungspunkt hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss befasst. Andreas Schicker erklärte, dass durch die Verwaltung eine neue Badeordnung vorgelegt worden sei. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. habe eine neue Musterbadeordnung herausgegeben, da sich sehr viele Bestimmungen geändert hätten. Hierzu gehören insbesondere Haftungsrecht und die Nutzung von Solarien. Auf der Grundlage der Musterbadeordnung habe die Verwaltung zusammen mit dem Betriebsleiter des Bades die Verhältnisse in der Märchenlandtherme auch die Musterbadeordnung berücksichtigt. Nach kurzer Diskussion mit einigen Änderungs-vorschlägen wurde sodann die Badeordnung für die Märchenlandtherme in Breuna einstimmig neu gefasst.
Tagesordnungspunkt 9: Anfragen, Auskünfte, Mitteilungen
Hier wies Bürgermeister Henkelmann auf die Einweihung des Habichtswaldsteiges, auf die Ansiedlung eines Logistikbetriebes in Volkmarsen sowie auf ein interfraktionelles Gespräch über die Vergabe der Stromkonzessionen hin.