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Bericht von der 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna in der Legislaturperiode 2006 bis 2011
Zur 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna in der Legislaturperiode 2006 bis 2011 hatte der Vorsitzende Gerhard Koch die Gemeindevertretung in das Dorfgemeinschaftshaus in Breuna für den 07. September 2009 um 20.00 Uhr eingeladen. Vom Gemeindevorstand waren 4 von 7 Mitgliedern anwesend. Von der Gemeindevertretung waren für die SPD-Fraktion 13 von 14 Mitgliedern und die CDU-Fraktion 6 von 9 Mitgliedern anwesend. Die Gemeindevertretung war nach Feststellung des Vorsitzenden damit beschlussfähig. Gegen Form und Inhalt der Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Andreas Schicker, erklärte, dass man in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses den Finanzbericht für das 1. Halbjahr 2009 durchgesprochen habe. Er erläuterte, dass der Finanzbericht neben der Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2009 die Darstellung wichtiger Einnahmen und Ausgaben sowie die sich abzeichnenden Veränderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen enthalte. Aus den Zahlen der Ergebnisrechnung für das 1. Halbjahr 2009 sei bereits zu sehen, dass die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise im 2. Halbjahr 2009 spürbar werden würden. Daher habe die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23. Juni 2009 bereits ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, um der sich verschlechternden Einnahmesituation rechtzeitig entgegenwirken zu können. Andreas Schicker ging auf weitere Positionen des Finanzberichtes ein. Nach weiteren Wortbeiträgen der CDU- und SPD-Fraktion wurde der Finanzbericht durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
Tagesordnungspunkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Breitbandversorgung (DSL) der Ortsteile Niederlingen, Oberlistingen und Wettesingen
Da die Ortsteile Niederlistingen, Oberlistingen und Wettesingen derzeit keinen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung haben, stellt sich dies als eine gravierende Lücke in der Infrastruktur dieser Ortsteile dar. In mehreren Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG konnte bisher keine Einigung zum Ausbau der Versorgung erzielt werden. Da eine Vielzahl von Städten und Gemeinden im Landkreis Kassel ebenfalls erhebliche Probleme haben, hat sich die Gemeinde Breuna im Frühjahr 2009 mit diesen Kommunen zusammengeschlossen, um ge-
meinsam die Situation zu verbessern. Unter Federführung der Wirtschaftsförderung Region Kassel wurde ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Bei diesem Verfahren haben bereits mehrere Firmen ein Interesse am erweiterungsfähigen Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde Breuna bekundet. In einer gemeinsamen Arbeitssitzung wurde im August beschlossen, dass nun
5 Firmen zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert werden sollen. Parallel zu dem Interessenbekundungsverfahren hatte die Gemeindeverwaltung eine Bedarfsbefragung in den betroffenen Ortsteilen durchgeführt. Diese führte zu dem Ergebnis, dass in Niederlistingen ein Anschlussbedarf von 48 Haushalten, in Oberlistingen ein Anschlussbedarf von 39 Haushalten und in Wettesingen ein Anschlussbedarf von 110 Haushalten bestehe. Da dieses Ergebnis weit über der Mindestzahl für eine Förderung durch das Land Hessen liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Breuna eine Förderung für die zu zahlenden Investitionszuschüsse von 60 % erhalten wird. Ein entsprechender Förderungsantrag wird unmittelbar nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärte dessen Vorsitzender
Andreas Schicker, dass man sich ausgiebig in der Sitzung mit der Vorlage über die Einführung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen Niederlistingen,
Oberlistingen und Wettesingen beschäftigt habe. Man habe im Ausschuss entsprechende Fragen gestellt, die durch die Verwaltung beantwortet werden konnten. Er erklärte, dass im schlechtesten Falle die Kosten bei 80.000 Euro liegen würden, da bereits eine Firma ein Angebot abgegeben habe. Wenn darauf 60 % Zuschuss
erhalten würde, kämen 32.000 Euro auf die Gemeinde Breuna zu. Diese Mittel müssten sodann im Haushalt für 2010 bereit gestellt werden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Friedhelm Becker, und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Marlies Weymann-Flörke, begrüßten ausdrücklich, dass mit der entsprechenden Beschlussfassung alle Haushalte auf einen gleichen Standard gehoben würden, auch wenn man nicht die freie Wahl eines Anbieters danach habe.
Nach Auskunft von Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann sei Mitte des Jahres 2010 mit einer flächendeckenden Versorgung mit DSL in der gesamten Gemeinde Breuna zu rechnen.
Die abschließende Abstimmung ergab ein einstimmiges Ergebnis durch die Gemeindevertretung.
Tagesordnungspunkt 3: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Straßennamens im Ortsteil Niederlistingen
Im Neubaugebiet „Teichweg“ des Ortsteils Niederlistingen entsteht eine neue Erschließungsstraße. Diese Erschließungsstraße soll den Namen „Am Backhaus“ erhalten. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Tagesordnungspunkt 4: Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks
Im Rahmen der Bestrebungen zur verstärkten Nutzung interkommunaler Zusammenarbeit gab es in den vergangenen Monaten für den Bereich des Personenstandwesens Gespräche mit den Städten und Gemeinden des Wolfhager Landes aber auch der Stadt Volkmarsen. Absicht ist es, einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden. Die Verhandlungsposition der Gemeinde Breuna in Gesprächen war, die Aufgaben des Standesamtes von der Gemeinde Breuna auf die Stadt Wolfhagen bzw. auf die Stadt Volkmarsen gegen Zahlung einer jährlichen Standesamtsumlage zu übertragen. Bei einem gemeinsamen Standesamtsbezirk im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit lassen sich folgende Vorteile erzielen:
1. Nachhaltige Sicherung einer effektiven und effizienten Leistungserbringung
2. Reduktion von Investitions- und Betriebsaufwand durch die Schaffung
einer größeren Dienstleistungseinheit
3. Bessere Spezialisierung durch höhere Fallzahlen
4. Reduzierung von Fortbildungskosten
5. Schaffung eines zentralen einheitlichen Personenstandsarchivs
6. Direkte jährliche finanzielle Einsparung für die Gemeinde Breuna
Nach intensiver Prüfung schlug der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vor, eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Volkmarsen einzugehen und einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden.
Für den Haupt- und Finanzausschuss erklärte Vorsitzender Andreas Schicker, dass das Standesamt in Volkmarsen bereits bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts Standesamtssitz war. Darüber hinaus fänden eine Vielzahl von Personenstandsfällen Breunaer Bürgerinnen und Bürger im Krankenhaus in Volkmarsen statt. Nicht unerwähnt lassen wollte er, dass die Standesamtspauschale mit 1,55 Euro pro Einwohner in Volkmarsen gegenüber Wolfhagen mit 2,50 Euro pro Einwohner und Jahr günstiger sei. SPD-Fraktion und CDU-Fraktion begrüßten die Überlegungen der Verwaltung und erklärten, sich dem Votum des Gemeindevorstands anzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Tagesordnungspunkt 5: Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Breuna
Aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind alle Gesetze, Verordnungen und Satzungen darauf zu prüfen, ob sie Bestimmungen enthalten, die den freien Zugang von Dienstleistungsunternehmen in den Markt beschränken. In der Entwässerungssatzung der Gemeinde Breuna wurde eine Beschränkung gefunden. § 5
Abs. 1 der Entwässerungssatzung ist dahingehend geändert worden, dass Bau- und Installationsarbeiten allein durch fachkundige Unternehmer ausgeführt werden dürfen. Der Begriff des „sachkundigen Unternehmers“ ersetzt den in der Entwässerungssatzung enthaltenen Begriff des „zugelassenen Unternehmers“. Durch die Festlegung, dass nur fachkundige Unternehmer Arbeiten durchführen dürfen, ist gewährleistet, dass die technischen Normen und die jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Eine Verschlechterung der Qualität der Arbeiten an den Abwasseranlagen ist nicht zu befürchten. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Tagesordnungspunkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Breuna
Hier gilt das Gleiche, wie unter Tagesordnungspunkt 5 bereits angeführt worden ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Tagesordnungspunkt 7: Bauleitplanung der Gemeinde Breuna; Bebauungsplan Nr. 24, Ortsteil Niederlistingen „Teichweg“
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen öffentlichen Auslage gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Manfred Wandrey, berichtete aus der letzten Sitzung des Ausschusses. Hier waren nochmals die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Behördenbeteiligung vorgetragen worden. Diese wurden im Detail besprochen und abgewogen. Es geht hier insbesondere um Grenzabstände zur Kreisstraße in Niederlistingen und um planungsrechtliche Festsetzungen für Wohnhausbauer. Ohne größere Diskussion beschloss die Gemeindevertretung Folgendes:
1. Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB zur Kenntnis. Die vorgebrachten Behandlungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen werden einstimmig beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis mitzuteilen.
3. Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
4. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 24 „Teichweg“ als Satzung (§§ 10 BauGB, 81 HBO, 51 Hess. Wassergesetz).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Tagesordnungspunkt 8: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Jagdgenossenschaft Niederlistingen zur Asphaltierung eines Feldwirtschaftsweges
Die Jagdgenossenschaft Niederlistingen hat mit Schreiben vom 30. April 2009 einen Antrag bei der Gemeinde eingereicht, mit dem sie wünscht, den Verbindungsweg zwischen den beiden asphaltierten Feldwirtschaftswegen Obere Breite und Teichweg in Niederlistingen erstmalig zu asphaltieren. Da es einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung gibt, der aussagt, dass keine Feldwirtschaftswege neu zu asphaltieren seien (das gilt nicht für bereits asphaltierte Wirtschaftswege die überasphaltiert werden sollen), es sei denn wichtige Gründe sprechen dafür. Für eine solche Beschlussfassung ist die Gemeindevertretung ausschließlich zuständig.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Umwelt habe sich vor seiner Sitzung bei einem Vororttermin den Wirtschaftsweg angesehen, erklärte Ausschussvorsitzender Manfred Wandrey. Erläuterungen bei dieser Sitzung gab Forstamtmann Bott. Auf Empfehlung des Ausschusses beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, den Gemeindevorstand zu beauftragen, eine Kostenermittlung über eine Asphaltdecke bzw. eine wassergebundene Decke zu ermitteln und dem Ausschuss und der Gemeindevertretung die Zahlen zur weiteren Beratung vorzulegen.
Tagesordnungspunkt 9: Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder
Am 17. Dezember 2008 wurde durch das Hessische Sozialministerium die so genannte Mindestverordnung (MVO) erlassen. Diese sollte zum 01. September 2009 in Kraft treten. Gegenstand der Verordnung sind neue Standards, die insbesondere auch für die Kindergärten der Gemeinde Breuna gelten. Dabei geht es unter anderem um die personelle Besetzung in Kindergartengruppen, über die Definition von Fachkräften, über Gruppengrößen und Gruppenzusammensetzungen in den entsprechenden Einrichtungen. Mit der MVO hatte sich der Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales in seiner letzten Sitzung beschäftigt. Für den Ausschuss berichtete die Vorsitzende, Renate Seewald. Sie erklärte, dass es über die Umsetzung der Mindestverordnung lange Zeit Streit zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (Hessischer Städte- und Gemeindebund, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag) auf der einen und dem Hessischen Sozialministerium auf der anderen Seite gegeben habe. Die Meinung der kommunalen Spitzenverbände sei, dass das Konnexitätsprinzip (vereinfacht gesagt: wer bestellt, bezahlt) bei der Mindestverordnung gegeben sei. Was bedeutet, dass das Land Hessen sich an der Erhöhung der Stundenkontingente für die Fachkräfte in den Kindergärten der Gemeinde Breuna finanziell zu beteiligen habe. Sie erklärte weiter, dass bisher bei der Personalbesetzung der Kindergartengruppe pro Stunde Öffnungszeit die Beschäftigung von mindestens 1,5 Fachkräften eingehalten werde. Darüber hinaus habe man dem Personal Vor- und Nachbereitungsstunden gewährt. Zukünftig seien mindestens 1,75 Fachkräfte pro Gruppe zu beschäftigen. Würden darüber
hinaus Kinder unter 3 Jahren aufgenommen, so sei eine weitere viertel Mitarbeiterstelle für die jeweilige Gruppe vorzuhalten. Da bis vor wenigen Wochen das Konnexitätsprinzip durch das Hessische Sozialministerium nicht anerkannt worden sei, empfahlen die kommunalen Spitzenverbände bisher ihren Mitgliedskommunen die Umsetzung der Mindestverordnung nicht vorzunehmen. Nunmehr habe der
Hessische Sozialminister erklärt, dass das Konnexitätsprinzip gegeben sei und das Land Hessen die Mehrkosten den Kommunen bzw. anderen Kindergartenträgern erstatten werde. Aufgrund dieser Tatsache empfahl der Ausschuss, die Gemeindevertretung möge die Umsetzung entsprechend beschließen und der Gemeindevorstand solle die entsprechenden personellen Voraussetzungen schnellstmöglich vornehmen. Sowohl die SPD- als auch die CDU-Fraktion zeigten sich in der anschließenden kurzen Debatte über die Entwicklung erfreut und erklärten, den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes mit zu tragen.
Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzung in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember 2008 (Mindestverordnung (MVO)) für die gemeindlichen Kindergärten in Breuna und Oberlistingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend umzusetzen.
Tagesordnungspunkt 10: Antrag der CDU-Fraktion zur geplanten Regionalreform
Hier stellte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Marlies Weymann-Flörke zunächst einen Antrag zur Geschäftsordnung. Sie forderte die CDU-Fraktion auf, den von Fraktionsvorsitzenden Friedhelm Becker vorgelegten Antrag zur Regionalreform zurück zu nehmen, da man bisher noch keine ausreichenden Informationen erhalten habe und darüber hinaus erst am 29. September 2009 in der Kreisverwaltung in Kassel eine Anhörung der Kommunen zum Thema Regionalreform stattfinde. Sollte die CDU-Fraktion dies nicht tun, werde die SPD-Fraktion den Antrag ohne weitere Diskussion ablehnen. Für die CDU-Fraktion erklärte Vorsitzender Friedhelm Becker, dass es genügend Informationen gäbe und man durchaus in der Lage sei, darüber abzustimmen. Dem entgegnete Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann, dass der CDU-Antrag aus jeweils 2 Sätzen bestehe, sich Friedhelm Becker aber in der Tageszeitung sehr intensiv ausgelassen habe. Dies sei eine Missachtung der Gemeindevertretung. Die CDU-Fraktion bestand auf Abstimmung. Mit 12 Nein- und 7 Ja-Stimmen wurde der CDU-Antrag auf Ablehnung der geplanten Regionalreform abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 11: Resolution gegen den Finanzplan des Landes Hessen wegen Absenkung der Leistungen an die hessischen Kommunen im kommunalen Finanzausgleich
Hier ergriff Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann dass Wort. Er erklärte, dass die Hessische Landesregierung 400 Millionen Euro ab dem Jahr 2011 aus dem kommunalen Finanzausgleich abziehen wolle, um diese Mittel zum Stopfen eigener Haushaltslöcher zu verwenden. Henkelmann legte eine Resolution des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der Interessenvertretung kleiner hessischen Städte und Gemeinden, vor. Er erklärte, dass man Druck ausüben müsse, da ansonsten die Gefahr bestehe, dass immer mehr Geld, welches den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich zustehe, für andere Dinge durch das Finanzministerium verwendet würde. Danach beschloss die Gemeindevertretung einstimmig nachfolgende Resolution:
RESOLUTION
Protestbekundung gegen den Finanzplan des Landes Hessen
von 2008 bis 2012 wegen der geplanten Absenkung der
Leistungen an die hessischen Kommunen im kommunalen
Finanzausgleich um 400 Millionen Euro ab dem Jahr 2011
Mit großem Befremden müssen die hessischen Städte und Gemeinden zur Kenntnis nehmen, dass die Hessische Landesregierung im April ihre Finanzplanung für die kommenden Jahre beschlossen hat. In dem nun vorgelegten Finanzplan soll ab dem Jahr 2011 ein „kommunaler Konsolidierungsbeitrag" in Höhe von 400 Millionen Euro im Jahr eingesetzt eingesetzt und der Kommunale Finanzausgleich (KFA) entsprechend um 400 Millionen Euro abgesenkt werden.
Die beabsichtigte Beschneidung der Städte und Gemeinden überschreitet bei Weitem die Grenze des Hinnehmbaren. Eine Kürzung der finanziellen Ausstattung der Kommunen ist insbesondere in Zeiten der Finanzkrise, in denen erhebliche Einbußen bei der Gewerbesteuer, Anteilen an Einkommens- und Unternehmenssteuer zu erwarten sind, nicht mehr zu verkraften. Hinzu kommen noch die zusätzlichen Belastungen u. a. aus den Hartz-Reformen, dem Krippen- und Betreuungsausbau sowie den Kürzungen von Landeszuwendungen. Nicht zu vergessen sind die Zinslasten aus dem Landes-Konjunkturprogramm.
Wir protestieren in aller Form gegen das geplante Vorgehen, da dies ganz offensichtlich die kommunale Selbstverwaltung gefährdet. Freiwillige Aufgaben, auch gerade im Bereich der Kinderbetreuung, sind durch diese Kürzung der Leistungen des KFA zum Scheitern verurteilt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna appelliert eindringlich an die Hessische Landesregierung, von dem geplanten Vorhaben abzulassen.
Tagesordnungspunkt 12: Anfragen, Auskünfte, Mitteilungen
Unter diesem Tagesordnungspunkt ging es unter anderem um Straßenbaumaßnahmen, Pflegearbeiten und Ortsbeschilderung.