Inhalt:
Bericht über die 1. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna - konstituierende Sitzung - in der Legislaturperiode 2011 bis 2016 am 5. Mai 2011, 20.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Breuna
Gemäß § 56 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hatte Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann mit Einladung vom 26. April 2011 die neu gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Breuna für Donnerstag, den 05. Mai 2011, um 20.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Breuna eingeladen. Von den 23 geladenen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern waren 21 anwesend. (von links: Frank Trampedach, Gerhard Koch, Gustav Uloth) von links: Beigeordneter Theodor Wagner, Bürgermeister Klaus-Dieter Henkelmann, die Beigeordneten Dieter Weymann, Reiner Merkel und Gottfried Grebe, Erster Beigeordneter Wolfgang Mende sowie der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Gerhard Koch. Auf dem Foto fehlt Beigeordneter Burkhard Rappe. Ende der Sitzung: 21.30 Uhr.
Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eröffnete der Bürgermeister die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung. Bürgermeister Henkelmann gratulierte allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zu ihrer Wahl in die neue Gemeindevertretung. Er erklärte, dass durch die Kommunalwahl am 27. März 2011 viele jüngere Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Gemeindevertretung gewählt worden seien. Er wünschte sich eine gute und kollegiale Zusammenarbeit und erläuterte, dass in der vergangenen Legislaturperiode viele Beschlüsse einmütig gefasst worden seien, auch wenn über den ein oder anderen Tagesordnungspunkt diskutiert bzw. gestritten worden sei. Auch gehe es in der Kommunalpolitik um die Sache und um das Wohl der Gemeinde Breuna. Ferner erklärte Henkelmann, dass in der neuen Legislaturperiode wichtige Aufgaben auf die neu gewählten Mandatsträger zukommen würden. Hierzu zählten insbesondere das Konzessionierungsverfahren für den Strom, das Thema Windkraft, die Ausrichtung der kommunalen Energiepolitik, der Demografische Wandel und die Haushaltskompensierung. Er hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung
Bürgermeister Henkelmann stellte fest, dass der gewählte Gemeindevertreter
Theodor Wagner das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung ist und dieser nach § 57 Abs. 1 Satz 3 der HGO damit die Sitzungsleitung zu übernehmen habe, bis die Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung durchgeführt worden sei. Theodor Wagner übernahm sodann den Vorsitz.
Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Theodor Wagner stellte fest, dass 21 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter anwesend seien und somit die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Danach führte er die Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung durch.
Tagesordnungspunkt 4: Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Hierzu gab es einen Vorschlag der SPD-Fraktion. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Jens Flörke schlug den bisherigen Gemeindevertretungs-Vorsitzenden Gerhard Koch zur Wiederwahl vor. Da niemand widersprach, wurde offen abgestimmt. Einstimmig wurde Gerhard Koch zum Vorsitzenden der neuen Gemeindevertretung gewählt. Gerhard Koch nahm das Amt an und bedankte sich bei allen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Tagesordnungspunkt 5: Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Hierzu legten der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Jens Flörke, und der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Friedhelm Becker, jeweils eigene Vorschläge vor. Nach geheimer Wahl durch die Gemeindevertretung wurden Frank Trampedach für die SPD-Fraktion sowie Gustav Uloth für die CDU-Fraktion zu stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung gewählt.
Tagesordnungspunkt 6. Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Hierzu gab es eine Abstimmung. 1. Stellvertreter wurde Frank Trampedach,
2. Stellvertreter Gustav Uloth.
Tagesordnungspunkt 7: Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
Zum Schriftführer der Gemeindevertretung wurde einstimmig Jürgen Rest gewählt. Stellvertretende Schriftführer wurden Ralf Hartmann und Walter Schmand. Die Abstimmung war ebenfalls einstimmig.
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 Kommunalwahlgesetz
Bürgermeister Henkelmann berichtete in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter, dass der Gemeindewahlausschuss am 31. März 2011 getagt habe und das endgültige Wahlergebnis für die Wahl zur Gemeindevertretung sowie für die Wahl zu den Ortsbeiräten Wettesingen, Oberlistingen und Niederlistingen einstimmig festgestellt habe. Das Wahlergebnis wurde sodann im Gemeindespiegel Nr. 14 am 8. April 2011 amtlich bekannt gemacht. Er erklärte ferner, dass Einsprüche gegen das vom Wahlausschuss festgestellte endgültige Wahlergebnis innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht erhoben worden seien.
Sodann beschloss die Gemeindevertretung einstimmig:
1. die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung vom 27. März 2011.
2. die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Wettesingen vom 27. März 2011.
3. die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Oberlistingen vom 27. März 2011.
4. die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Niederlistingen vom 27. März 2011.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Beschlüsse über die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten amtlich bekannt zu machen.
Tagesordnungspunkt 9: Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten
Zur Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten für den Gemeindevorstand legten beide Fraktionen jeweils einen separaten Wahlvorschlag vor. In geheimer Abstimmung wurden für die SPD-Fraktion Wolfgang Mende, Reiner Merkel,
Gottfried Grebe und Dieter Weymann gewählt. Für die CDU-Fraktion wurden
Theodor Wagner und Burkhard Rappe gewählt. Erster Beigeordneter wurde
Wolfgang Mende, da er auf dem Wahlvorschlag der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, an erster Stelle stand. Nach der Wahl gab es Applaus für alle Gewählten durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. Sodann händigte Bürgermeister Henkelmann die Ernennungsurkunden an die Beigeordneten, die mit der Wahl zu Ehrenbeamten ernannt wurden, aus. Anschließend legten sie vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Gerhard Koch, den Diensteid nach § 72 des Hessischen Beamtengesetzes ab. Danach wurden sie per Handschlag auf eine gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Der in Abwesenheit gewählte Burkhard Rappe aus Wettesingen wird seine Ernennungsurkunde in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erhalten.
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Umwelt
c) Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales
Nach § 62 Abs. 1 der HGO kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung der Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zwingend zu bilden. Nach § 62 Abs. 2 kann anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder die Gemeindevertretung beschließen, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen. In diesem Fall sind die Ausschussmitglieder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung schriftlich zu benennen. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich in diesem Fall auch durch andere Mitglieder der Gemeindevertretung vertreten lassen. Bürgermeister Henkelmann schlug der Gemeindevertretung vor, es bei den 3 bisherigen Ausschüssen zu belassen, da sich die Arbeit in der letzten Legislaturperiode bewährt habe. Ferner schlug er für die Verwaltung vor, dass die Ausschüsse erneut aus jeweils 6 Mitgliedern der Gemeindevertretung bestehen sollten und das Benennungsverfahren angewendet werden solle.
Danach beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, einen Haupt- und Finanzausschuss, einen Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Umwelt sowie einen Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales zu bilden. Die Ausschüsse sollen aus jeweils 6 Mitgliedern der Gemeindevertretung bestehen, ferner soll das Benennungsverfahren angewendet werden.
Tagesordnungspunkt 11: Bauleitplanung der Gemeinde Breuna; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erzeugung und Nutzung von Bioenergie im Ortsteil Wettesingen (Bebauungsplan Nr. 26 „Sondergebiet Bioenergie Wettesingen“)
Da die Wettesinger Energiegenossenschaft beabsichtigt, den Ortsteil
Wettesingen mit Nahwärme zu versorgen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes (Tagesordnungspunkt 12) zu beschließen. Die Energiegewinnung soll dabei durch 3 Blockheizkraftwerke (BHKW), von denen eines schon am Standort der Biogasanlage vorhanden ist, erfolgen, die mit Gas aus der bestehenden Biogasanlage betrieben werden sollen. 2 BHKW´s sollen nach der bisherigen Planung an zwei verschiedenen Standorten errichtet werden. Die genehmigte Biogasanlage (> als 0,5 MW installierte elektrische Leistung) muss hierfür ihre Kapazität erhöhen und daher am jetzigen Standort erweitert werden. Um den Betrieb der genannten Anlage planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig die Beeinträchtigung von Anliegern zu minimieren, ist ein bauplanungsrechtliches Verfahren notwendig. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 wird der Standort für ein BHKW und die derzeit im Außenbereich befindliche Biogasanlage beplant. Der 2. Standort für ein BHKW wird im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bei der Breunaer Linde“ (in der Nähe der Gärtnerei Frese) beplant. Im Rahmen des Verfahrens sollen insbesondere auch Gutachten über Geruchs- und Lärmemissionen erstellt und bewertet werden. Die Kostenträgerschaft für das Bauleitverfahren wird in einem städtebaurechtlichen Vertrag geregelt.
Bürgermeister Henkelmann erklärte, dass es eigentlich ungewöhnlich sei, in der konstituierenden Sitzung schon Sachbeschlüsse durch die Gemeindevertretung fassen zu lassen. Da aber die Zeit für die Energiegenossenschaft Wettesingen dränge, habe man sich nach einem Gespräch mit dem Vorstand dazu entschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 vorzunehmen.
Sodann beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Sondergebiet Bioenergie Wettesingen“ gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches. Damit wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit über die Planung zu unterrichten. Ferner werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls von der Planung unterrichtet. Zusätzlich werden sie zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Planentwurf mit Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung öffentlich auszulegen und betroffene Behörden und sonstige Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern.
Tagesordnungspunkt 12: Bauleitplanung der Gemeinde Breuna; hier: Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bei der Breunaer Linde“
Auch hier erklärte Bürgermeister Henkelmann ausführlich das Verfahren. (Auf die Begründung zu Tagesordnungspunkt 11 wird hingewiesen.)
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bei der Breunaer Linde“ wird der 2. Standort für ein BHKW beplant.
Nach kurzer Diskussion beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bei der Breunaer Linde“. Damit wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit über die Planung zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls von der Planung unterrichtet. Zusätzlich werden sie zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrund der Umweltprüfung aufgefordert. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen und den Planentwurf mit Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung öffentlich auszulegen und betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern.
Tagesordnungspunkt 13: Anfragen und Anregungen
Es gab einige Anfragen und Anregungen.
Tagesordnungspunkt 14: Verschiedenes