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Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Breuna

Innerhalb der geschlossenen Ortschaften besteht für die Gemeinde Breuna dort eine Räum- und Streupflicht, wo sich der Fahrzeugverkehr auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht selbst helfen kann. Insbesondere sind hiermit Gefällstrecken, Kurven ohne Überhöhungen, Brücken und gepflasterte Strecken sowie Stellen mit erfahrungsgemäß starkem Verkehrsaufkommen gemeint.

Die Gemeinde Breuna hat die Fa. Bräutigam aus Breuna mit der Durchführung des Winterdienstes auf den Gemeindestraßen beauftragt. Da die Großgemeinde Breuna über ein umfangreiches Straßennetz verfügt, sind nicht überall und zugleich die Räumung und/oder Streuung der Straßen möglich. Aus diesem Grund wurde ein Räum- und Streuplan aufgestellt, der die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Straßenabschnitte nach Prioritäten einteilt. Bei diesen Stellen handelt es sich u. a. um Feuerwehrausfahrten, Bushaltestellen, Kindergärten und Braunsbergschule. Nach der Durchführung des Winterdienstes an diesen wichtigen Verkehrsstellen erfolgt die Räumung und/oder Streuung der restlichen Gemeindestraßen. Straßen mit einem geringeren Verkehrsaufkommen (z. B. reine Anliegerstraßen) können daher erst zu einem späteren Zeitpunkt geräumt und/oder gestreut werden. Zudem wird den Winterfahrzeugen häufig in schmalen Straßen durch geparkte Autos die Zufahrt versperrt, sodass die Durchführung des Winterdienstes nicht möglich ist.

Um den Salzverbrauch in der Gemeinde zu reduzieren und zudem die Umwelt zu schonen wurde die Firma Bräutigam darauf hingewiesen vorrangig die Straßen zu räumen und anschließend ggfl. noch mit Streusalz bzw. Splitt zu streuen. Regelmäßig erhält die Gemeindeverwaltung Anrufe bzw. Mitteilungen (u. a. von Anwohner aus der gleichen Straße) aus welchen Gründen nur gestreut und nicht geräumt wird oder nur geräumt aber nicht gestreut wird. Hier wird genau abgewägt welches Verfahren in der jeweiligen Situation vorteilhafter ist. Im Sinne des Umweltschutzes wurde die Streusalzverwendung auf ein Minimum reduziert und wird nur noch bei extremen Witterungslagen erhöht. In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Problemen bei der Beschaffung von Streusalz gekommen. Um dies zu verhindern wird das Streusalzlager der Gemeinde Breuna regelmäßig überwacht und bei einer Unterschreitung von 50% des Vorrates eine Bestellung ausgelöst. Zudem ist die Anschaffung eines mobilen Streusalzlagers geplant.

Durch Ortssatzung der Gemeinde Breuna ist die Räum- und Streupflicht der Fußgängerwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen worden. Hierbei ist darauf zu achten, dass Hydranten, die im Einsatzfalle der Freiwilligen Feuerwehren benötigt werden nicht mit Schnee bedeckt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, für gelegentlich auftretende Probleme bei der Durchführung des Winterdienstes.

Bei Fragen oder Mitteilungen bitten wir Sie sich an das Bauamt der Gemeinde Breuna (Herr Hartmann, Tel 05693/9898-13 oder Frau Käseberg 05693/9898.18) zu wenden.