Inhalt:
Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw durchführen wollen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen Sie Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt, benötigen Sie eine Genehmigung. Mit Mietwagen dürfen Sie nur Beförderungsaufträge ausführen, die an Ihrem Betriebssitz oder in Ihrer Wohnung eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages muss der Mietwagen grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren.
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| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen. Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:
Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, verlangen. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für die Erteilung einer Genehmigung für die Ausführung von Verkehr mit Mietwagen wird eine Gebühr in Höhe von 50 bis 500 € erhoben. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Eingang bei der Genehmigungsbehörde zu entscheiden. Kann die Prüfung des Antrags in dieser Zeit nicht abgeschlossen werden, ist die Frist vor ihrem Ablauf in einem den Antragstellern mitzuteilenden Zwischenbescheid um den Zeitraum zu verlängern, der notwendig ist, um die Prüfung abschließen zu können. Die Verlängerung der Dreimonatsfrist darf höchstens 3 Monate betragen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird. |
| Rechtsgrundlage |
§ 49 Abs. 4, §§ 12, 13, 15 Abs. 1 S. 2 bis 5 des Personenbeförderungsgesetzes, |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Fahrzeug und Verkehr Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |